UNESCO
Kulturministerkonferenz beschließt neue Tentativliste – Keine sächsische Bewerbung wurde aufgenommen
12. Dezember 2023
Die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) hat in einer Sondersitzung am 4. Dezember 2023 die künftige deutsche Anmeldeliste für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (Tentativliste) beschlossen. Sie enthält sieben neue Nominierungen. Die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder folgen damit den Auswahlempfehlungen des von ihnen berufenen, international besetzten Fachbeirats zur Fortschreibung der bisherigen Tentativliste (www.kmk.org).
Leider hat der Fachbeirat dafür votiert, keinen der vom Freistaat Sachsen eingebrachten Vorschläge auf die Liste zu nehmen; diesem Votum ist die Kultusministerkonferenz gefolgt. Wir bedauern die Entscheidung der Kulturministerkonferenz sehr und sind nach wie vor davon überzeugt, dass der Freistaat Sachsen unter anderem mit den Stätten des Meissener Porzellans Vorschläge vorgelegt hat, für die ein überragender universeller Wert im Sinne der UNESCO-Konvention zu begründen gewesen wäre. Da die Porzellanherstellung in der Manufaktur ein herausragendes immaterielles Kulturgut sei, empfiehlt die Kommission, eine Bewerbung als Immaterielles Kulturerbe der UNESCO.
Es war ein echtes Gemeinschaftsprojekt und gleichzeitig eine Herzensangelegenheit für alle Beteiligten: Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen Stätten des Meissener Porzellans bewarben sich die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen, die Meissen Porzellan-Stiftung, die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten und die Stadt Meißen für das sächsische Evaluierungsverfahren zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste zur Nominierung von Kulturerbegütern für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt. Die notwendigen Unterlagen wurden am 31. März 2021 an das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung übersandt. Zur Bewertung der eingereichten Vorschläge hatte das Landesamt für Denkmalpflege eine interdisziplinär besetzte Kommission gebildet, die die Kulturerbestätten vor Ort besichtigte.Unter Berücksichtigung der für das Welterbe relevanten Kriterien zur Darstellung des außergewöhnlichen universellen Wertes empfahl die Kommission dem sächsischen Kabinett im Ergebnis der Sitzung u.a. diese Bewerbung.
Die Stätten des Meissener Porzellans wurden als ein herausragendes Beispiel einer europäischen Porzellanmanufaktur angemeldet und setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: der Albrechtsburg, in der 1710 die erste Porzellanmanufaktur Europas gegründet wurde, und der 1861-65 erbauten, eigens für die Porzellanherstellung errichteten neuen Manufaktur in Meißen-Triebischtal, die die Albrechtsburg ablöste. Als erste und älteste europäische Porzellanmanufaktur setzte die Meissener Manufaktur die technologischen und gestalterischen Maßstäbe für alle nachfolgenden Porzellanmanufakturen. Die Meissener Manufaktur hat nicht nur die europaweite Porzellanherstellung maßgeblich geprägt, sondern auch die europäische Porzellankunst und -kultur nachhaltig und über das 18. Jahrhundert hinaus trotz konkurrierender Manufakturen über 300 Jahre beeinflusst. Die Meissener Porzellanmanufaktur wurde im späten Barock zum Trendsetter für die gesamte Tisch- und Tafelkultur in Europa. Mit Porzellan gedeckte Tafeln wurden zum Standard. Die Bedeutung der Meissener Porzellanmanufaktur für die Porzellanherstellung, -kunst und -kultur in Europa ist vergleichbar mit der herausragenden Bedeutung der Zentren der Porzellanherstellung in Jingdezhen für China und Arita für Japan.